Stand: September 2026.
Wenn ein Mensch im Alltag zunehmend Hilfe braucht, entstehen viele Fragen: Welcher Pflegegrad kommt infrage? Wie unterscheiden sich die fünf Pflegegrade? Und welche Unterstützung steht Betroffenen und Angehörigen zu? Dieser Überblick erklärt die Einstufung und zeigt die wichtigsten Leistungen für die Pflege zu Hause.
Was sagt ein Pflegegrad aus?
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen gesundheitlich beeinträchtigt sind. Dabei werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen berücksichtigt. Eine Diagnose allein entscheidet deshalb noch nicht über einen bestimmten Pflegegrad.
Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Das bedeutet nicht, dass Betroffene vor einem Antrag sechs Monate warten müssen. Entscheidend ist die erwartete Dauer.
Quelle: BMG – Pflegebedürftigkeit
Die fünf Pflegegrade im Vergleich
Bei der Begutachtung werden gewichtete Punkte ermittelt. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto stärker sind die Einschränkungen.
| Pflegegrad | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten | Gesamtpunkte |
|---|---|---|
| 1 | Gering | 12,5 bis unter 27 |
| 2 | Erheblich | 27 bis unter 47,5 |
| 3 | Schwer | 47,5 bis unter 70 |
| 4 | Schwerst | 70 bis unter 90 |
| 5 | Schwerst, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 |
Bei bestimmten besonderen Bedarfskonstellationen kann Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten vorliegen. Die Tabelle dient zur Orientierung; die individuelle Begutachtung ist maßgeblich.
Quelle: MD Bund – Fragen und Antworten zur Pflegebegutachtung
Pflegegrad 1: Frühzeitig Unterstützung erhalten
Bei Pflegegrad 1 bestehen vergleichsweise geringe Einschränkungen. Die Unterstützung soll dazu beitragen, Selbstständigkeit zu erhalten und den Alltag zu Hause zu erleichtern. Es gibt noch kein Pflegegeld und kein reguläres Budget für ambulante Pflegesachleistungen. Möglich sind jedoch unter anderem Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und unter den jeweiligen Voraussetzungen Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Hinzu kommt bei häuslicher Pflege der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Quelle: BMG – Leistungen bei Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 bis 5: Zunehmende Einschränkungen, höhere Leistungen
Ab Pflegegrad 2 sind die Einschränkungen erheblich. Bei Pflegegrad 3 werden sie als schwer und bei Pflegegrad 4 als schwerst eingestuft. Pflegegrad 5 berücksichtigt zusätzlich besondere Anforderungen an die Versorgung.
Diese Abstufung lässt sich nicht pauschal in tägliche Pflegestunden übersetzen. Entscheidend ist, was die betroffene Person selbst bewältigen kann und wobei sie Unterstützung benötigt. So können auch Schwierigkeiten mit Orientierung, Kommunikation oder Alltagsgestaltung für die Einstufung relevant sein.
Quelle: BMG – Pflegebedürftigkeit
Welche monatlichen Leistungen gibt es?
Für die häusliche Pflege gelten 2026 folgende Beträge:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Ambulante Pflegesachleistungen bis zu pro Monat |
|---|---|---|
| 1 | Kein Anspruch | Kein regulärer Anspruch |
| 2 | 347 Euro | 796 Euro |
| 3 | 599 Euro | 1.497 Euro |
| 4 | 800 Euro | 1.859 Euro |
| 5 | 990 Euro | 2.299 Euro |
Pflegegeld setzt voraus, dass die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt ist, beispielsweise durch Angehörige. Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Pflegesachleistungen finanzieren Leistungen zugelassener ambulanter Dienste.
Beide Leistungen können kombiniert werden; dabei verringert sich das Pflegegeld anteilig. Die beiden Tabellenbeträge werden also nicht einfach vollständig zusammengerechnet.
Quellen: BMG – Pflege zu Hause · BMG – Pflegesachleistungen
Der Entlastungsbetrag: Hilfe im Alltag für alle fünf Pflegegrade
Bei häuslicher Pflege steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zusätzlich ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Dieser Betrag ist zweckgebunden und wird für geeignete Leistungen gegen Kostennachweis erstattet. Er ist keine frei verfügbare monatliche Auszahlung.
Er kann beispielsweise für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – je nach Angebot etwa für Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Vor der Beauftragung sollte geklärt werden, ob der gewählte Anbieter und die konkrete Leistung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
Quelle: BMG – Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Die Begutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche:
- Bewegung und Wechsel der Körperhaltung.
- Orientierung, Verstehen und Kommunikation.
- Verhaltensweisen und psychische Belastungen.
- Selbstversorgung, etwa Waschen, Anziehen und Essen.
- Umgang mit Erkrankungen und Behandlungen.
- Gestaltung des Tages und sozialer Kontakte.
Diese Bereiche werden unterschiedlich gewichtet. Für die Vorbereitung hilft es, konkrete Situationen festzuhalten: Wann ist Unterstützung nötig? Was gelingt allein? Wo braucht es Anleitung oder Beaufsichtigung? So lässt sich der tatsächliche Alltag im Gespräch nachvollziehbar schildern.
Quelle: MD Bund – Fragen und Antworten zur Pflegebegutachtung
Unterstützung finden, die zum Alltag passt
Ein Pflegegrad gibt Orientierung über mögliche Leistungen. Welche Hilfe im Alltag sinnvoll ist, bleibt eine persönliche Frage: Braucht es Entlastung bei der Versorgung, Unterstützung im Haushalt oder mehr Begleitung?
Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf Pflegeberatung. Diese hilft dabei, passende Leistungen zusammenzustellen und die Versorgung zu organisieren. Ein Gespräch mit der Pflegekasse ist dafür ein guter erster Schritt.
Quelle: MD Bund – Fragen und Antworten zur Pflegebegutachtung
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1 bis 5
Stand: September 2026.
Worin unterscheiden sich die Pflegegrade?
Die Pflegegrade beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen gesundheitlich beeinträchtigt sind. Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche betrachtet. Entscheidend ist, wobei Unterstützung nötig ist – eine pauschale Einstufung nach täglichen Pflegestunden gibt es nicht.
Quellen: BMG – Pflegebedürftigkeit · MD Bund – Pflegebegutachtung
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Bei häuslicher Pflege steht jedoch ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Weitere Unterstützung, etwa Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Wohnungsanpassung, ist unter den jeweiligen Voraussetzungen möglich.
Erhalten alle Pflegegrade den Entlastungsbetrag?
Ja. Bei häuslicher Pflege steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Er wird für geeignete Leistungen gegen Kostennachweis erstattet und ist keine frei verfügbare Auszahlung. Klären Sie vorab, ob der Anbieter und die gewünschte Leistung dafür infrage kommen.
Quelle: BMG – Unterstützung im Alltag
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, ab Pflegegrad 2 ist eine Kombination möglich. Das Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz, zu dem das verfügbare Budget für Pflegesachleistungen genutzt wird. Beide vollen Höchstbeträge werden deshalb nicht einfach zusammengerechnet.
Quellen: BMG – Pflege zu Hause · BMG – Pflegesachleistungen
Führt eine Demenzdiagnose automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad?
Nein. Eine Diagnose allein legt keinen Pflegegrad fest. Maßgeblich ist, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag auf die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten auswirken. Dabei werden auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Die Einstufung erfolgt durch eine individuelle Begutachtung.
Quelle: BMG – Pflegebedürftigkeit
Muss man sechs Monate warten, bevor man Hilfe beantragen kann?
Nein. Für die Einstufung muss die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Entscheidend ist die erwartete Dauer. Aus dieser Voraussetzung ergibt sich keine sechsmonatige Wartefrist vor einem Antrag.
Quelle: BMG – Pflegebedürftigkeit
















