Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit einem Baby sind besondere Lebensphasen. Gleichzeitig können sie für den Körper und die Psyche sehr anstrengend sein. Nach einem Kaiserschnitt, bei einer Risikoschwangerschaft, nach einer schwierigen Entbindung oder bei starker Erschöpfung ist es nicht immer möglich, den Haushalt und die Versorgung der Familie allein zu bewältigen.
Eine professionelle Mütterpflege in Leverkusen kann in solchen Situationen für spürbare Entlastung sorgen. FantasticCare unterstützt Mütter und Familien in Leverkusen praktisch, persönlich und mit pflegefachlichem Verständnis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Was ist Mütterpflege?
Mütterpflege ist eine alltagsnahe Unterstützung für Frauen und Familien während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in gesundheitlich belastenden Situationen.
Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Reinigungskraft betrachtet eine qualifizierte Mütterpflege die gesamte Familiensituation. Im Mittelpunkt stehen die Erholung der Mutter, die Versorgung des Kindes und die Stabilisierung des Familienalltags.
Mögliche Aufgaben sind beispielsweise:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Einkaufen und Zubereiten einfacher Mahlzeiten
- Waschen und Pflege der Wäsche
- Betreuung älterer Geschwisterkinder
- Unterstützung bei der Versorgung des Babys
- Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen
- Strukturierung des Tagesablaufs
- emotionale Entlastung und ein offenes Ohr
- Umsetzung von Empfehlungen der Hebamme im Alltag
Eine Mütterpflegerin ersetzt dabei weder eine Hebamme noch eine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Sie ergänzt die medizinische Betreuung durch praktische Hilfe im häuslichen Alltag.
Wenn zusätzlich Unterstützung bei der Betreuung von Geschwisterkindern benötigt wird, bietet FantasticCare auch eine Kinderbetreuung in Leverkusen an.
Mütterpflege während der Schwangerschaft
Nicht jede Schwangerschaft verläuft ohne Beschwerden. Starke Übelkeit, Kreislaufprobleme, vorzeitige Wehen, eine Mehrlings- oder Risikoschwangerschaft sowie ärztlich angeordnete körperliche Schonung können dazu führen, dass alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigt werden können.
Kann die Schwangere ihren Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen, kann eine Haushaltshilfe nach § 24h SGB V beantragt werden. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die notwendigen Aufgaben übernehmen kann. Ein weiteres Kind unter zwölf Jahren muss bei einer schwangerschaftsbedingten Haushaltshilfe nicht vorhanden sein.
FantasticCare kann in dieser Zeit unter anderem bei der Haushaltsführung, bei Einkäufen, bei der Betreuung vorhandener Kinder und bei der Organisation des Familienalltags unterstützen.
Hilfe nach der Geburt und im Wochenbett
Nach der Geburt benötigt der Körper Zeit zur Erholung. Geburtsverletzungen, Schlafmangel, Schmerzen, Stillprobleme oder ein schwieriges Geburtserlebnis können den Alltag zusätzlich erschweren.
Gerade in den ersten Wochen ist es wichtig, dass die Mutter ausreichend Ruhe bekommt. Eine Mütterpflege übernimmt praktische Aufgaben und schafft dadurch mehr Zeit für Erholung, das Baby und das Ankommen in der neuen Familiensituation.
Eine Haushaltshilfe kann nach der Entbindung von der Krankenkasse genehmigt werden, wenn ärztlich bescheinigt wird, dass die Mutter den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen kann.
Die Unterstützung wird jedoch nicht automatisch nach jeder Geburt bewilligt. Dauer und täglicher Umfang richten sich nach der medizinischen Notwendigkeit und der individuellen Familiensituation.
Familien mit einem frühgeborenen Baby finden bei FantasticCare zusätzlich Unterstützung über unsere Frühchenhilfe & Familienunterstützung in Leverkusen.
Mütterpflege nach einem Kaiserschnitt
Ein Kaiserschnitt ist eine Operation. Viele Mütter sind danach zunächst körperlich eingeschränkt. Heben, Tragen, längeres Stehen und bestimmte Bewegungen können in der ersten Zeit schwierig oder ärztlich nicht empfohlen sein.
Leben zusätzlich ältere Kinder im Haushalt, kann die Belastung besonders groß werden. Eine Mütterpflege kann in dieser Situation beispielsweise Mahlzeiten vorbereiten, Wäsche erledigen, einkaufen und Geschwisterkinder versorgen.
Auch nach einem Kaiserschnitt gilt: Die Krankenkasse prüft, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht und ob eine andere im Haushalt lebende Person die notwendigen Aufgaben übernehmen kann. Die Einschränkungen sollten in der ärztlichen Bescheinigung möglichst konkret beschrieben werden.
Mütterpflege bei Burnout und psychischer Erkrankung
Nicht nur körperliche Erkrankungen können dazu führen, dass eine Mutter den Familienalltag vorübergehend nicht mehr bewältigen kann. Auch eine schwere psychische Erkrankung, eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustands oder ein ärztlich diagnostiziertes Burnout können eine Haushaltshilfe notwendig machen.
Eine allgemeine hohe Belastung oder Erschöpfung reicht für eine Kostenübernahme jedoch nicht automatisch aus. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss bestätigen, dass die Mutter aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, den Haushalt weiterzuführen.
Bei einer Haushaltshilfe wegen Krankheit greifen in der Regel die Voraussetzungen des § 38 SGB V. Lebt ein Kind im Haushalt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann die Unterstützung bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit für einen längeren Zeitraum bewilligt werden. Auch ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, wird berücksichtigt.
Neben der Mütterpflege bietet FantasticCare auch eine individuelle Alltagsbegleitung in Leverkusen für Menschen und Familien an, die im Alltag Unterstützung benötigen.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Mütterpflege?
Eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich, wenn:
- eine medizinische Notwendigkeit besteht,
- die Mutter den Haushalt nicht selbst weiterführen kann,
- keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann,
- eine ärztliche Bescheinigung vorliegt,
- der Antrag rechtzeitig bei der Krankenkasse gestellt wird und
- die Krankenkasse die beantragte Hilfe genehmigt.
Bei Schwangerschaft und Entbindung kann § 24h SGB V greifen. Bei einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung kommt insbesondere § 38 SGB V infrage.
Die Regelungen und zusätzlichen Satzungsleistungen können sich je nach Krankenkasse unterscheiden. Deshalb sollte der Antrag möglichst vor Beginn der Unterstützung gestellt werden.
Wie wird Mütterpflege beantragt?
Der Antrag kann in wenigen Schritten vorbereitet werden:
1. Krankenkasse kontaktieren
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem Antrag auf Haushaltshilfe und den erforderlichen Unterlagen.
2. Ärztliche Bescheinigung einholen
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sollte bestätigen, weshalb Sie den Haushalt derzeit nicht selbst weiterführen können. Auch der voraussichtliche Zeitraum und der täglich benötigte Stundenumfang sollten möglichst konkret angegeben werden.
3. Familiensituation beschreiben
Die Krankenkasse benötigt Informationen darüber, welche Kinder im Haushalt leben und weshalb der Partner oder eine andere Person die Haushaltsführung nicht übernehmen kann.
4. Antrag vor Beginn einreichen
Reichen Sie Antrag und ärztliche Bescheinigung möglichst vor Beginn der Mütterpflege ein. Beginnen Sie nicht ohne Rücksprache mit der Krankenkasse, wenn Sie auf eine Kostenübernahme angewiesen sind.
5. Genehmigung und Abrechnung klären
Nach der Prüfung teilt die Krankenkasse mit, für welchen Zeitraum und Umfang die Hilfe genehmigt wird und wie die Abrechnung erfolgt.
Mütterpflege durch FantasticCare in Leverkusen
FantasticCare verbindet praktische Unterstützung im Familienalltag mit pflegefachlicher Erfahrung. Dadurch erhalten Familien nicht nur Hilfe im Haushalt, sondern eine aufmerksame und verantwortungsvolle Begleitung.
Die Unterstützung wird individuell an die Situation der Mutter und ihrer Familie angepasst. Dazu können die Haushaltsführung, die Versorgung von Geschwisterkindern, Einkäufe, Mahlzeiten, organisatorische Aufgaben und eine alltagsnahe Begleitung rund um das Baby gehören.
Wir besprechen gemeinsam, welche Hilfe benötigt wird und welche Unterlagen für die Anfrage bei der Krankenkasse erforderlich sind. Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden, da die endgültige Entscheidung immer bei der jeweiligen Krankenkasse liegt.
Häufige Fragen zur Mütterpflege
Nein. Bei einer Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung nach § 24h SGB V ist ein weiteres Kind unter zwölf Jahren keine grundsätzliche Voraussetzung. Bei einer krankheitsbedingten Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist das Alter der im Haushalt lebenden Kinder dagegen besonders relevant.
Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn die Mutter wegen der Folgen des Kaiserschnitts den Haushalt nicht weiterführen kann und dies ärztlich bescheinigt wird. Die Krankenkasse prüft jeden Antrag individuell.
Ein ärztlich diagnostiziertes Burnout oder eine andere schwere psychische Erkrankung kann grundsätzlich eine Haushaltshilfe begründen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Haushaltsführung krankheitsbedingt nicht möglich ist und keine andere Person im Haushalt übernehmen kann.
Nein. Die Hebamme ist für die gesundheitliche Betreuung von Mutter und Kind rund um Geburt, Wochenbett und Stillzeit zuständig. Mütterpflege ergänzt diese Betreuung durch praktische Unterstützung im Alltag.
Ja. Falls keine Kostenübernahme möglich ist oder zusätzliche Stunden gewünscht werden, kann die Unterstützung nach individueller Vereinbarung auch privat gebucht werden.
Unterstützung frühzeitig anfragen
Sie benötigen Unterstützung während der Schwangerschaft, nach der Geburt, nach einem Kaiserschnitt oder aufgrund einer Erkrankung?
FantasticCare berät Familien in Leverkusen persönlich und unverbindlich. Gemeinsam besprechen wir Ihren Bedarf und die nächsten Schritte für eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
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